5. Gewährleistungsausschluss & Eigentumszusicherung:
1. Gewährleistungsausschluss: Das Fahrzeug wird ausdrücklich als nicht fahrbereites, unfallbeschädigtes oder defektes Bastler- bzw. Altfahrzeug zur Teilegewinnung oder Verwertung verkauft. Der Verkauf erfolgt unter vollständigem Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
2. Eigentum: Der Verkäufer versichert ausdrücklich, dass das Fahrzeug sein unbeschränktes Eigentum ist und frei von Rechten Dritter (z. B. Pfandrechten, Sicherungsübereignungen) übergeben wird.
3. Übergabe: Mit Unterzeichnung und Übergabe des Fahrzeugs nebst vorhandenen Papieren und Schlüsseln gehen Besitz, Eigentum und Gefahr auf den Käufer über.
Unterschrift Verkäufer / Auftraggeber
Koder Autoverwertung
Stempel & Unterschrift Käufer